
Eisenbahnfahrzeuge, die in Betrieb gesetzt werden, müssen eine behördliche Zulassung (Homologation) und einen Netzzugang für jedes Land in Europa separat erhalten. Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen beschreibt allgemein die Erteilung einer Betriebserlaubnis, Baugenehmigung, Betriebsbewilligung bzw. Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen zum Verkehr auf...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassung_von_Eisenbahnfahrzeugen
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